Laut § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind Pflegebedürftige dazu verpflichtet regelmäßig Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, wenn diese in einem Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld beziehen. Dabei handelt es sich um Beratungsbesuche, die bei Pflegebedürftigen von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung zu Hause durchgeführt werden.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse für alle Pflegegrade. Pflegebedürftige müssen die Beratungsleistungen nach folgenden Intervallen abrufen:
Pflegegrad 1: einmal halbjährig (freiwillig)
Pflegegrade 2 und 3: einmal halbjährlich (verpflichtend)
Pflegegrade 4 und 5: einmal vierteljährlich (verpflichtend)

Die Beratungsbesuche bieten Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit offen und detailliert alle relevanten Themen rund um die Pflege zu besprechen. Unsere qualifizierten Pflegekräfte beraten Sie zu unterschiedlichen Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten, wobei der Themenschwerpunkt im Rahmen der Besuche variieren kann und sich an Ihren Interessen orientiert.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Pflege zu erleichtern und Ihre Zugehörigkeit zu unserem Pflegedienst zu stärken. Die Beratungsbesuche bieten eine weitere Grundlage, um Ihnen zu zeigen, dass Ihre Gesundheit unsere oberste Priorität ist.