Entlastungsleistungen

Seit dem 01.01.2017 erhält jeder Pflegeversicherte der einen Pflegegrad zugesprochen bekommen hat, einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-€ monatlich.

Diese Leistungen können zur Betreuung, Hilfe im Haushalt- und zur Unterstützung im Alltag genutzt werden

Pflegerische Betreuung und Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung

Wir begleiten:

  • Besuche von Freunden und Verwandten und die Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
  • Spaziergänge
  • Behördengänge und Arztbesuche
  • zu kulturellen, religiösen und zu Sportveranstaltungen

Wir unterstützen:

  • bei der Organisation von Dienstleistungen wie z. B. Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Hol- und Bringdienste (z.B. Einkaufszettel schreiben), etc.
  • Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten wie etwa Antragstellungen, Bankgeschäften, etc.
  • das organisieren von Arztterminen