Entlastungsleistungen
Seit dem 01.01.2017 erhält jeder Pflegeversicherte der einen Pflegegrad zugesprochen bekommen hat, einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-€ monatlich.
Diese Leistungen können zur Betreuung, Hilfe im Haushalt- und zur Unterstützung im Alltag genutzt werden |
Pflegerische Betreuung und Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung
Wir begleiten:
- Besuche von Freunden und Verwandten und die Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
- Spaziergänge
- Behördengänge und Arztbesuche
- zu kulturellen, religiösen und zu Sportveranstaltungen
Wir unterstützen:
- bei der Organisation von Dienstleistungen wie z. B. Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Hol- und Bringdienste (z.B. Einkaufszettel schreiben), etc.
- Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten wie etwa Antragstellungen, Bankgeschäften, etc.
- das organisieren von Arztterminen
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