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Beratung & Schulung

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Leistungen ist die Pflegeberatung.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Leistungen ist die Pflegeberatung. Sie unterteilt sich in die Beratungsgespräche nach §37,3 Soz. Ges. Buch XI und in die Pflegeschulungen für pflegende Angehörige. Wir führen die Beratungsgespräche bei Pflegestufe 1 und 2 alle 6 Monate durch, bei Pflegestufe 3 alle 3 Monate. Diese werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Ihnen entstehen keine Kosten. Inhalt dieser Gespräche sind unter anderem, die Räumlichkeiten auf ihre Behindertengerechtheit abzuschätzen, Möglichkeiten der Verbesserung des Wohnumfeldes analysieren, zum Beispiel den Einbau einer barrierefreien Dusche, die Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln zu überprüfen, die Organisation der Pflege zu besprechen, um Ihnen die ganze Palette der Arbeitserleichterungen durch ambulante oder andere Einrichtungen (Kurzzeitpflege, Urlaub mit Pflegebedürftigen, Tagespflege, zusätzliche Betreuungsleistungen u.v.m.) aufzuzeigen. Im Anschluss an diese Beratungsgespräche ergibt sich häufig ein individueller Schulungsbedarf, der Themen wie Transfer, Lagerungsarten, ein Gespräch über Entlastungsmöglichkeiten oder auch ein psychosoziales Gespräch umfassen kann. Für die individuellen Pflegeschulungen vereinbaren wir einen weiteren Termin bei Ihnen zu Hause. Während dieser Schulungen haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Transfers auszuprobieren und einzuüben, über für sich problematische Situationen zu sprechen und anderes mehr.

Wir führen die Beratungsgespräche bei Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate durch, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate.

Ihnen entstehen keinerlei Kosten, da Ihre Krankenkasse die Kosten für diese Schulungen in voller Höhe übernimmt.

Beratung


Laut § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind Pflegebedürftige dazu verpflichtet regelmäßig Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, wenn diese in einem Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld beziehen. Dabei handelt es sich um Beratungsbesuche, die bei Pflegebedürftigen von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung zu Hause durchgeführt werden.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse für alle Pflegegrade. Pflegebedürftige müssen die Beratungsleistungen nach folgenden Intervallen abrufen:
  • Pflegegrad 1: einmal halbjährig (freiwillig)
  • Pflegegrade 2 und 3: einmal halbjährlich (verpflichtend)
  • Pflegegrade 4 und 5: einmal vierteljährlich (verpflichtend)
Die Beratungsbesuche bieten Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit offen und detailliert alle relevanten Themen rund um die Pflege zu besprechen. Unsere qualifizierten Pflegekräfte beraten Sie zu unterschiedlichen Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten, wobei der Themenschwerpunkt im Rahmen der Besuche variieren kann und sich an Ihren Interessen orientiert.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Pflege zu erleichtern und Ihre Zugehörigkeit zu unserem Pflegedienst zu stärken. Die Beratungsbesuche bieten eine weitere Grundlage, um Ihnen zu zeigen, dass Ihre Gesundheit unsere oberste Priorität ist.


Schulung


Eine Besonderheit stellen die existentiellen Erfahrungen des Lebens dar. Der Mensch hat im Laufe seines Lebens eine Reihe von Erfahrungen gesammelt, negative wie positive, die sich in ähnlichen Situationen auf sein Leben auswirken. Erfahrungen aus seinem früheren Leben können die Zufriedenheit, das psychische Wohlbefinden und die körperliche Verfassung beeinflussen.

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