Unser Menschenbild und unsere Grundhaltung
Wir begreifen den Menschen als selbstbestimmtes Wesen mit vier unterschiedlichen Aspekten: physische, psychische, spirituelle und soziale Komponenten lassen sich unterscheiden, sind aber aufs Engste miteinander verbunden. Jeder Mensch ist einzigartig im Erleben seiner Erkrankung und drückt dies daher in individuellen Bedürfnissen aus. Gleichzeitig besitzt jeder Mensch ein individuelles Potential an Ressourcen, ganz gleich wie eingeschränkt er in seinen Fähigkeiten auch ist.
Wir achten die Würde eines jeden Menschen und seine Einzigartigkeit sowohl im Leben als auch über den Tod hinaus, wir respektieren und unterstützen seine Autonomie. Jeder Mensch hat das Recht auf respektvolle Zuwendung, unabhängig von seinem Glauben, seiner Weltanschauung und seiner Herkunft. Ziel unserer Arbeit ist es, den Menschen, die wir pflegen und betreuen, trotz Ihres Hilfebedarfs eine möglichst eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Wir verstehen Pflege als Dienstleistung, die am gesunden, kranken, alten und behinderten Menschen unter Berücksichtigung ihrer Selbstbestimmung in deren Lebenspanne zwischen Geburt und Lebensende erbracht wird. Pflege als Dienstleistung für Menschen benötigt klare Organisationsformen.
Kernpunkt unserer Grundhaltung ist ein erweitertes Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das sich mit dem „Neuen Begutachtungsinstrument (NBI)“ entwickelte. Es beruht auf folgendem Grundgedanken:
Pflegebedürftigkeit entsteht, wenn ein Mensch nicht über die Fähigkeit, das Wissen oder die Willenskraft verfügt, um körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen selbstständig zu kompensieren beziehungsweise zu bewältigen. Nicht die Erkrankung (oder Behinderung) und die durch sie verursachten Einbußen sind das Entscheidende, sondern die Frage, ob jemand zur selbständigen Durchführung von Aktivitäten, zu selbstständiger Krankheitsbewältigung oder selbstständiger Gestaltung von Lebensbereichen in der Lage ist. Pflegebedürftigkeit ist insofern zu verstehen als Abhängigkeit von personeller (pflegerischer) Hilfe. Was auch bedeutet, dass bei vollständiger Kompensation einer Beeinträchtigung durch Hilfsmittel nicht von Pflegebedürftigkeit gesprochen werden kann. Gemeinsamkeiten unterschiedlicher pflegetheoretischer Richtungen treffen hier zusammen. Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten, bei der Krankheitsbewältigung und bei der Gestaltung von Lebensbereichen ist hier die zentrale Kategorie.
Wichtig zu wissen
Eine Besonderheit stellen die existentiellen Erfahrungen des Lebens dar. Der Mensch hat im Laufe seines Lebens eine Reihe von Erfahrungen
gesammelt, negative wie positive, die sich in ähnlichen Situationen auf sein Leben auswirken. Erfahrungen aus seinem früheren Leben können die Zufriedenheit, das psychische Wohlbefinden und die körperliche
Verfassung beeinflussen.