Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die ganzheitliche „Bezugspflege“. Pflegen heißt für uns, für jeden einzelnen gleich welcher religiösen, kulturellen, geschlechtsspezifischen Herkunft offen und für seine individuellen Bedürfnisse empfänglich und sensibel zu sein und mit dem eigenen pflegerischen Handeln darauf einzugehen.
Beratungstermin online
Verpassen Sie nicht Ihren Beratungstermin nach §37.3 SGB XI!
Die Richtlinien des SGB XI sehen vor, dass Menschen mit den Pflegegraden 2 & 3 halbjährlich und mit den Pflegegraden 4 & 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch eine
Pflegefachperson einer zugelassenen ambulante Pflegeinrichtung nachweisen müssen.
Verpassen Sie die rechtzeitige Terminvereinbarung nicht, damit Sie keine ungewollten Nachteile wie etwa die Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegeversicherung riskieren.
Vereinbaren Sie ganz unkompliziert jetzt einen Beratungseinsatz mit uns. Wir beraten Sie gerne. Direkt Kontakt
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Wir sind umgezogen!