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FAQ

Wer kann Häusliche Krankenpflege erhalten?

Jeder, der dauerhaft oder vorübergehend krank ist und zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankhausaufenthaltes einen ambulanten Pflegedienst benötigt, der durchführt was der Arzt verordnet hat. Immer vorausgesetzt, der Patient oder Familienangehörige können das Notwendige nicht selbst vornehmen.

Wer ist laut Gesetz pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schwäche nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Geistige, körperliche oder seelische Schwächen sind u. a.:

  • Verluste (z. B. Amputationen), Lähmungen oder andere Funktionsstörungen an Knochen und Muskulatur sowie altersbedingter Kräfteverfall
  • Funktionsstörungen der inneren Organe (wie z. B. Blase) oder der Sinnesorgane
  • Störung des Zentral-Nervensystems, wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungs-störungen sowie endogene Psychosen (z. B. Schizophrenie oder Depressionen nach z. B. Verlust eines Partners), Neurosen oder geistige Behinderungen

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Pflegestufe in Frage kommt, hängt vom Gutachten des „Medizinischen Dienstes der Krankenkassen“ (MDK) ab. Für den Medizinischen Dienst arbeiten Ärzte und Pflegefachkräfte, die die Pflegebedürftigen im Auftrag der Pflegekasse besuchen. Im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim wird u. a. festgestellt, welche konkrete Hilfe der Antragsteller benötigt, wer die Pflege durchführt und in wie weit die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft sind.

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Der Medizinische Dienst (MDK) begutachtet den gesundheitlichen Zustand und die Pflegesituation vor Ort.

Mit der Einführung der Pflegeversicherung gilt nur noch der als pflegebedürftig, wer folgenden Hilfebedarf hat:

  • aufgrund von Krankheit oder Behinderung (unabhängig von Alter, Art der Erkrankung/ Behinderung oder Grad der Erwerbsminderung),
  • bei regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie im hauswirtschaftlichen Bereich und
  • für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten (es sei denn, die voraussichtliche Lebensdauer ist geringer)

Was ist eine Pflegestufe?

Pflegestufe I : Das heisst Patient braucht mindestens einmal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt. Das sind pro
Tag mindestens 90 Minuten oder mehr als 10,5 Stunden pro Woche für Hilfsleistungen, wobei nur für die Grundpflege mehr als 45 Minuten täglich
aufgewendet werden müssen.

Pflegestufe II : Patient muss dreimal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt benötigen müssen. Das sind mindestens 3 Stunden pro Tag oder 21 Stunden in der Woche, wobei nur für die Grundpflege allein schon über 2 Stunden täglich aufgewendet werden müssten.

Für die Pflegestufe III muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe benötigt werden. Eine Pflegeperson hat in ständiger Bereitschaft zu stehen und es müssen nicht jede Nacht aber doch zwei bis dreimal pro Woche unvorhergesehene Pflegeeinsätze geleistet werden. Der Zeitaufwand für die Pflegestufe III beträgt mindestens 5 Stunden pro Tag oder 35 Stunden pro Woche, wobei von diesen 5 Stunden täglich mindestens 4 für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.


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